Pfahlbürger

Autor: Prof. Dr. Rolf Kießling

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Auf dem Land ansässige Personen, die bei besonderer Rechtsstellung und meist gegen eine Pauschalabgabe bürgerrechtlich an die Stadt gebunden waren (vgl. auch Ausbürger). Obwohl die Aufnahme als Pfahlbürger durch mehrere Reichsgesetze seit 1231 bekämpft wurde und ständiger Streitpunkt zwischen Städten und ländlichen Herrschaftsträgern blieb, erreichte ihre Zahl um 1350 ca. 85-90 Personen, sank aber dann kontinuierlich ab, um gegen 1400 fast ganz zu verschwinden (Nachweise in den Steuerbüchern seit 1346); 1415 durch Ratsbeschluss ganz aufgehoben. Die Berufsangaben (neben Bauern vor allem Schmiede, Schuster, Schneider, Bäcker, Wagner, Lederer) und die Lokalisierung im Umkreis von 30-40 km vorwiegend westlich des Lechs verweisen auf eine ausgeprägte Marktbeziehung zur Stadt; dabei spielten die der ehemaligen ostschwäbischen Reichsvogtei unterstehenden ’freien Leute’ in der Straßvogtei offensichtlich eine größere Rolle (Bürgerrecht).

Literatur:

Hermann Mau, Die Rittergesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben, 1941, 103

Rolf Kießling, Herrschaft, Markt, Landbesitz, in: Zentralität als Problem der mittelalterlichen Stadtgeschichtsforschung, 1979, 180-218

Hans Bauer, Schwabmünchen, 1994, 106-122.