Marktrecht

Autor: Prof. Dr. Rolf Kießling

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Der früheste Beleg für das Augsburger Marktrecht ergibt sich aus einer Urkunde Konrads I. von 1030 für Donauwörth, wonach die Störung des Marktfriedens nach Augsburger Marktrecht sanktioniert werden sollte; damit dürfte das Marktrecht mindestens ins 10. Jahrhundert zu datieren sein. Genauere Aufschlüsse über die Augsburger Märkte liefert das Stadtrecht von 1276: Der Wochenmarkt fand am Freitag statt (im 15. Jahrhundert auf Donnerstag nachmittag ausgedehnt), zwei 14-tägige Jahrmärkte an Ostern und Michaeli (29.9.), wobei der Ostermarkt als Tuchmesse ein gewisses regionales Gewicht erlangte (Dulten). Im 15. Jahrhundert traten der Weihnachtsmarkt (Christkindlesmarkt) sowie ein zweitägiger Fastenmarkt dazu. Aus diesen Terminen schälten sich Anfang des 16. Jahrhunderts als Jahrmärkte Ostern, der Michaels- und der Ulrichstag (4.7.) heraus, wobei neben Textilien vor allem das holz- und metallverarbeitende Gewerbe vertreten war. Dabei wurden zahlreiche Marktordnungen für die einzelnen Warengruppen und Gewerbe von den Zünften bzw. vom Rat erlassen, die den Zugang der Waren und das städtische Marktmonopol als Punktmarkt gegenüber informellem Warenaustausch in sogenannten Winkelmärkten in der Stadt und im Umland sichern sollten.

Literatur:

Peter Lengle, Handel und Gewerbe bis zum Ende des 13. Jahrhunderts, in: Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 21985, 166-171

Rolf Kießling, Augsburgs Wirtschaft im 14. und 15. Jahrhundert, in: ebenda, 171-181.