Bezirksfinanzdirektion Augsburg

(Ludwigstraße 36)

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Aufgaben der Bezirksfinanzdirektion wurden ursprünglich von den Kammern der Finanzen bei den Kreisregierungen und ab 1920 von den Landesfinanzämtern (Reichsbehörden, die zugleich Vermögen sowie Besitz- und Verkehrssteuern des bayerischen Ärars verwalteten) wahrgenommen. In Augsburg wurde 1920 lediglich eine Zweigstelle des Landesfinanzamts (Oberfinanzpräsidium, Oberfinanzdirektion) München eingerichtet. Dies blieb vorerst bei Übernahme der Aufgaben der Reichsfinanzverwaltung durch das Land Bayern (1945) und bei Einrichtung der Bundesfinanzbehörden (1950) unverändert. Zum 1.1.1956 erhielten die bisherigen Zweigstellen als ’Finanzmittelstellen’ den Charakter allgemeiner Mittelbehörden der Finanzverwaltung unter Aufsicht des bayerischen Finanzministeriums. Seit 1.1.1964 Bezeichnung als Bezirksfinanzdirektionen. 1956 wurde die Regierungshauptkasse Augsburg der Finanzmittelstelle angegliedert (seit 1964 Staatsoberkasse)

Literatur:

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1955, 231

1963, 185.