Stadtkommissariat

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Das Stadtkommissariat als staatliche Kontrolleinrichtung des Kommunalwesens wurde nach dem Vorbild der altbayerischen Regierungsstädte auch in den größeren Städten der seit 1802 erworbenen Landesteile Bayerns eingeführt. Bis zur Wiedereinführung der magistratischen Verfassung (1818) bildete das Stadtkommissariat auch in Augsburg neben der Polizeidirektion die eigentliche Verwaltungsspitze. Seit 1818 waren die Stadtkommissäre dem Magistrat mit Funktionen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und in der Überwachung des vom Staat übertragenen Wirkungskreises zugeordnet. Seit 1826 wurde das Stadtkommissariat in Augsburg von Räten der Kammer des Innern der Kreisregierung ausgeübt. Nach Inkrafttreten der Gemeindeordnung von 1869 verlor das Stadtkommissariat wesentlich an Bedeutung. Doch bestand die Funktion gleichwohl bis zur Errichtung einer staatlichen Polizeidirektion in Augsburg (1929).

Literatur:

Rosemarie Dietrich, Die Integration Augsburgs in den bayerischen Staat 1806-1821, 1993.