Bürgermilitär

Autor: Dr. Jürgen Kraus

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Nach der Viertelgliederung und den Gassenhauptmannschaften sorgte im 17. Jahrhundert das Bürgermilitär für die Einhaltung der Wehrpflicht. Erstmals bestanden 1632-1635 militärisch organisierte protestantische Bürgerkompanien in einer Stärke von 20 Fußfahnen und zwei Reiterkompanien, denen 1646-1649 drei rein katholische Kompanien folgten. Erst 1673/74 kam es zur Einrichtung eines paritätisch besetzten, ständigen Bürgermilitärs mit acht Fußkompanien und einem Reitertrupp. Durch die Verstärkung 1702 um sechs Kompanien und 1706 um eine Reiterkompanie erreichte das Bürgermilitär mit 2800 Mitgliedern den höchsten Stand. Hauptaufgaben waren die militärische Gliederung und Ausbildung der Wehrpflichtigen sowie der nächtliche Wachdienst an Toren, auf Wällen und in der Stadt. Da in Kriegszeiten die Stadtgarde die Verteidigung übernahm, erfüllte das Bürgermilitär vorwiegend polizeiliche Aufgaben. Für repräsentative Aufgaben wurden 1770 zwei Ehrenkompanien geschaffen. Durch mangelnde Dienstbereitschaft und die Möglichkeit, dass Wehrpflichtige sich vertreten lassen konnten, verlor das Bürgermilitär im Laufe des 18. Jahrhunderts zusehends an Wert, so dass die 14 Kompanien 1773/85 auf vier reduziert wurden. 1795 erlebte das Bürgermilitär mit der Aufstellung einer neuen Scharfschützen- und Volontärkompanie einen Aufschwung. 1806 wurde das Bürgermilitär aufgelöst. Alle Dienste waren unentgeltlich zu verrichten. Die z. T. mit hohen Kosten verbundenen Offiziersstellen übertrug der Rat vermögenden und angesehenen Bürgern, vorwiegend Kaufleuten; bei der Artillerie waren es zumeist Kunsthandwerker.

Literatur:

Jürgen Kraus, Das Militärwesen der Reichsstadt Augsburg, 1980.