Apothekenordnung

Autor: Petra Ostenrieder

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1564 wurde auf Anordnung des Rates von vier Ärzten (u. a. Occo und Gasser) und einem Apotheker die älteste Augsburger Apothekenordnung entworfen. In 17 Punkten regelte sie die Zulassung von Apothekern (Verteidigung, Nachweis von Befähigung und ausreichendem Betriebskapital), die Zuständigkeitsbereiche von Ärzten und Apothekern, die Preisgestaltung, die Vereinheitlichung der Gewichte, das Sammeln und Lagern von Drogen und die Herstellung von Arzneimitteln. Die zweite Ordnung von 1594 enthielt noch umfangreichere Angaben zu Qualifikationsanforderungen.





Literatur:

Anton Werner, Zur Geschichte der Augsburger Apotheken 1346-1845, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 36 (1910), 36-38

Gerhard Gensthaler, Das Medizinalwesen der Freien Reichsstadt Augsburg bis zum 16. Jahrhundert, 1973

Welt im Umbruch 1, 1980, 342-344.

Apothekenordnung von 1594