Augsburger Religionsfriede

Autor: Peter Lengle

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • König Ferdinand I. eröffnete am 5.2.1555 einen von Kaiser Karl V. einberufenen Reichstag in Augsburg. Der Wille zum Frieden zwischen den Konfessionen war bei den Anwesenden allgemein verbreitet. Probleme bestanden vor allem in der Weiternutzung des ehemaligen Kirchenbesitzes, der von den Protestanten enteignet worden war. Am 25.9.1555 wurde ein Reichstagsabschied mit dem Augsburger Religionsfrieden veröffentlicht. Nach diesem durfte kein Reichsstand wegen seiner Zugehörigkeit zum Augsburger Bekenntnis benachteiligt werden; umgekehrt durften die Angehö­rigen des Augsburger Bekenntnisses den Altgläubigen keinen Schaden zufügen. Die Wahl des Glaubensbekenntnisses war zwar für die Reichsstände, nicht aber für ihre Untertanen frei, die allerdings nach Verkauf ihrer liegenden Güter auswandern und nicht zur Annahme eines Bekenntnisses gezwungen werden durften. Der geistliche Vorbehalt des Augsburger Religionsfriedens besagt, dass ein geistlicher Reichsfürst nur privat seine Konfession wechseln konnte unter Verlust aller seiner Ämter. In gemischtkonfessionellen Reichsstädten sollten beide Bekenntnisse nebeneinander existieren. Die Zusatzerklärung ’Declaratio Ferdinandea’ enthält die Bestimmung, dass evangelischen Rittern, Städten und Gemeinden die freie Wahl der Religion gewährt werden sollte. Geistlicher Besitz, der bis 1552 eingezogen worden war, blieb bei den neuen Besitzern. Folge des Augsburger Religionsfriedens war die endgültige Spaltung in zwei Bekenntnisse, obwohl diese Frage erst in Zukunft auf einem Konzil hätte geregelt werden sollen. Gewinner des Augsburger Religionsfriedens waren die Territorialherrn, die nun ihre Herrschaft in den glaubensmäßig geschlossenen Gebieten intensivieren konnten. Letztlich förderte die territoriale Abkapselung der Religionen die gegenseitige Entfremdung, die neben politischen Gründen eine Ursache für den Dreißigjährigen Krieg war.

Literatur:

Gerhard Pfeiffer, Der Augsburger Religionsfriede und die Reichsstädte, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 61 (1955), 211-320

Hermann Tüchle, Der Augsburger Religionsfriede, neue Ordnung oder Kampfpause, in: ebenda, 321-340

Matthias Simon, Der Augsburger Religionsfriede, 1955

Erwin Iserloh, Die deutsche Fürstenreformation, in: Handbuch der Kirchengeschichte 4, 1967, 308-312

Michael Frisch, Zur Rechtsnatur des Augsburger Religionsfriede, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung 110 (1993), 448-458.