Schwäbischer Reichskreis

Autoren: Wolfgang Wallenta, Redaktion

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Im Zuge der Reichsreform von 1512 entstanden zehn Reichskreise, d. h. Zusammenschlüsse landschaftlich zusammengehöriger Reichsstände, zur Durchführung von Aufgaben wie Wahrung des Landfriedens, Reichsexekution, Aufstellung des Reichsheeres und Steuerwesen, die das Reich mangels einer eigenen Verwaltung nicht übernehmen konnte. Der bereits 1500 gegründete Schwäbische Reichskreis erhielt 1563 eine Kreisexekutionsordnung mit Aufteilung des Kreises in vier Verwaltungsbezirke: Augsburg, Konstanz, Württemberg und Baden; er übertraf die anderen Reichskreise bei weitem an Aktivität. Mitglieder waren das Hochstift bzw. der Bischof von Augsburg, die Reichsstadt Augsburg, nicht aber das Reichsstift St. Ulrich und Afra . Der Schwäbische Reichskreis kümmerte sich neben den obigen Aufgaben um die Lösung von Wirtschaftsproblemen, um die Sicherung der Wege und den Unterhalt der Straßen, um Preiskontrollen und die Überwachung der Zölle, er regulierte den schwäbischen Handel und intendierte die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums Schwaben. Als Träger der Kreisgewalt trat seit 1542 fast alljährlich der Kreiskonvent zumeist in Ulm, aber auch in Augsburg und Memmingen zu Kreistagen zusammen, deren Ergebnisse in Kreisabschieden festgehalten wurden. 1806 wurde die Kreisvertretung aufgehoben.

Literatur:

Adolf Laufs, Der Schwäbische Kreis, 1971

Herbert Jäger, Reichsstadt und Schwäbischer Kreis, 1975

Dotzauer, W., Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1806), 1989

B. Wunder, Der Schwäbische Kreis, in: Regionen in der Frühen Neuzeit, 1994, 23-40.