Von: Prof Dr. Wolfgang Wüst (Stand: 2. Auflage Druckausgabe)
Die Vierherren zählten zwar zum Augsburger Domkapitel, blieben aber dem niederen Klerus zugeordnet und hatten trotz Dompfründe kein Stimmrecht im Kapitel. Sie assistierten bei Pontifikalgottesdiensten, vertraten die Domkapitulare beim Chorgebet und übernahmen zeitweise auch alle priesterlichen Funktionen der Domherren. Im Chorraum des Doms saßen sie unterhalb der Kanoniker.
Placidus Braun, Die Domkirche in Augsburg und der höhere und niedere Klerus, 1829, 254 ff.
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