Am 3.8.1548 von Ks. Karl V. dekretierte Verfassung für die Reichsstadt A. Nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes im Schmalkaldischen Krieg kam es, wie in den meisten oberdt. Reichsstädten, auch in A. zu einer ks. Verfassungsoktroyierung, deren Ziel eine Zurückdrängung der reformatorischen Kräfte war. Da die Zünfte als wichtigstes Machtinstrument des Protestantismus gesehen wurden, hob er die Zunftverfassung auf und legte die politische Macht in die Hände des Patriziats. Nach der neuen Verfassung gliederte sich die Bürgerschaft nun in vier Stände, die zugleich politische Organisationseinheiten waren: Patriziat, Mehrer, Kaufleute (Mitglieder der Kaufleutestube) und Gemeinde (nicht in Stuben organisierte Personen). Obwohl Nichtpatrizier politische Mitwirkungsrechte behielten – jeder Stand war mit einer bestimmten Zahl von Repräsentanten in den Ratsorganen vertreten –, so war doch die dominante Stellung des Patriziats durch die Mehrheitsverhältnisse im Rat und durch das Wahlverfahren sichergestellt. Die Zielrichtung der K. wird bes. durch eine ergänzende Wahlordnung von 1549 deutlich, in der eine Bevorzugung von Katholiken bei der Besetzung der Ratsorgane und Ämter gefordert wurde. Tatsächlich bildete sich im Kleinen Rat auch innerhalb weniger Jahrzehnte ein deutliches Übergewicht von Katholiken heraus, jedoch führte das Wahlverfahren auch zu einer zunehmenden Konzentration der politischen Macht in der Hand einzelner Familien des Patriziats.
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