Hochbauamt Augsburg

(Burgkmairstraße 12)

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Bei Errichtung der neuen königlich bayerischen Kreisbehörden wurden 1808 bei allen Kreisfinanzdirektionen Landbauinspektoren aufgestellt. Im Oktober 1826 wurden Bauinspektionen, die von Ingenieuren 1. und 2. Klasse geleitet wurden und den gesamten staatlichen Hoch-, Tief- und Wasserbau zu betreuen hatten, eingerichtet. Eine Inspektion war für die Stadt Augsburg zuständig, eine weitere, ebenfalls mit Sitz in Augsburg, für die nördliche Hälfte des Oberdonaukreises (Bauinspektionen Augsburg I, II). Aus der Neueinteilung der gebietlichen Zuständigkeiten im April 1838 ging eine einzige Bauinspektion in Augsburg hervor, deren Sprengel bei einer weiteren Reform im April 1857 verkleinert und auf zwei neue Baubehörden aufgeteilt wurde, nachdem bereits 1851 ein eigener königlicher Zivilbauingenieur für den Hochbau im Stadtbezirk Augsburg aufgestellt worden war. 1863 fachliche Neueinteilung zwischen beiden Baubehörden. Seit April 1872 bestand das Landbauamt Augsburg nach Abtrennung des Straßen- und Flussbaubereichs (Straßenbauamt) als reine Hochbaubehörde. Sein ursprünglicher Sprengel umfasste Stadt und Bezirksamt Augsburg sowie die Bezirksämter Günzburg, Neu-Ulm, Wertingen und Zusmarshausen. Im April 1944 wurde das Kreisgebiet Friedberg, das zuvor vom Landbauamt Freising betreut worden war, zugewiesen. Seit August 1972 ist das Zuständigkeitsgebiet auf die Stadt Augsburg und die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen, Donau-Ries, Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu festgelegt. Mit Wirkung vom 1.5.1976 wurde in Augsburg ein eigenes Universitäts-Bauamt zur Betreuung der Hochschulbauten errichtet (Universität Augsburg). Zum 1.7.1985 wurden beide Behörden vereinigt. Seit 1.1.1997 sind das Land- und Universitäts-Bauamt mit dem Finanzbauamt zum staatlichen Hochbauamt zusammengelegt.

Literatur:

RBl Bayern 1826, 797-798

1838, 214

1857, 1649

1863, 371

1872, 367

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1944, 20

1972, 259

1976, 91

1985, 181

1996, 544

Döllinger 16, 78

31, 17.

Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, 1983, 62 f.