Rechtsspiegel sind Zusammenstellungen von Rechtssätzen der Zeit 1200-1500, die ihr Entstehen nicht der rechtsetzenden Tätigkeit von Institutionen, sondern der kompilatorischen Arbeit rechtskundiger Personen verdanken. Der vor 1275 entstandene Deutschenspiegel ist eine Sammlung von Rechtssätzen und Augsburger Gewohnheitsrechten. Sein Verfasser, wahrscheinlich ein Augsburger Franziskaner (Barfüßer), legte seiner Bearbeitung eine Niederschrift des Augsburger Sachsenspiegels zugrunde, die er durch Korrekturen, Streichungen und Zusätze veränderte. Im Gegensatz zum Sachsenspiegel des Eike von Repgow hatte der Deutschenspiegel, der vor allem für die Rezeption des römisch-kanonischen Rechts bahnbrechend war, kaum praktische Bedeutung für die Rechtsprechung in Augsburg.
Carl Gustav Homeyer, Die deutschen Rechtsbücher des Mittelalters und ihre Handschriften, 1931/34; Literaturlexikon. Autoren und Werke deutscher Sprache 3, 1989, 34; Christa Bertelsmeier-Kierst, 'Schwabenspiegel' oder kunic karls reht, in: Dies., Kommunikation und Herrschaft, 2008, 125-172.
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