Bürgerbuch

Autor: Dr. Claudia Kalesse

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Bürgerbücher verzeichnen in Augsburg nur Aufnahmen von Neubürgern bzw. Wiedereinbürgerungen; Personen, die das Bürgerrecht ererbt oder erheiratet hatten, wurden nicht erfasst. Wohl im Zusammenhang mit der Neuordnung der Augsburger Vogtei um 1287 und einem Steuerprivileg des gleichen Jahres erfolgte die Anlage des ältesten Bürgerbuchs (1288-1497, Stadtarchiv Augsburg, Schätze 74). Die Einträge nennen den Namen des Neubürgers, das Aufnahmedatum, z. T. Beruf, Stand und Herkunftsort; entsprechend der jeweils gültigen Aufnahmebestimmungen auch Bürgen, vereinbarte Steuerleistungen und -kautionen sowie Aufnahmegelder. Einträge in Steuer-, Baumeister- und Ratsbüchern ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts belegen, dass das Bürgerbuch trotz chronologischer Geschlossenheit nicht alle Aufnahmen verzeichnete. Nachdem im 15. Jahrhundert die Einträge immer seltener wurden, verzichtete man 1497 auf die Weiterführung des Bürgerbuchs; für Verwaltungszwecke konnte man auf die seit 1472 sehr systematisch geführten Steuerbücher zurückgreifen. Erst nachdem seit 1535 für die Aufnahme Vermögen nachgewiesen und durch Bürgenstellung abgesichert werden musste, legte man das jüngere Bürgerbuch (1557-1680, Stadtarchiv Augsburg, Schätze 74,II) an. Besonders das erste Bürgerbuch zählt wegen seines hohen Alters zu den wichtigsten Quellen der Augsburger Sozial- und Rechtsgeschichte.

Literatur: