Arbeitsgericht Augsburg

(Ulrichsplatz 3)

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Arbeitsgerichte entstanden aus den mit Ortsstatuten versehenen Gewerbe- und Kaufmannsgerichten, die auf der Basis von Reichsgesetzen zur Gewerbeordnung von 1890 und 1904 auch vom Augsburger Magistrat errichtet worden waren. Zum 1.7.1927 wurden beim Landgericht und beim Amtsgericht Augsburg ein Landes-Arbeitsgericht und ein Arbeitsgericht (mit Angestelltenkammer und Eisenbahnfachkammer) eingerichtet, die zu Jahresbeginn 1930 eine beträchtliche Sprengelerweiterung (für das Landes-Arbeitsgericht ganz Schwaben und Teile von Oberbayern und Mittelfranken) erfuhren. Im März 1946 verfügte der Alliierte Kontrollrat die Trennung der Arbeitsgerichtsbarkeit von den ordentlichen Gerichten. Das zum 1.7.1947 mit zwei Kammern neu errichtete Arbeitsgericht Augsburg behielt den Sprengel des bisherigen Landes-Arbeitsgerichts bei, allerdings mit Zweigstellen in Donauwörth, Kempten, Neu-Ulm und Memmingen. 1953 Abtrennung des Arbeitsgerichts-Bezirks Kempten für Südschwaben.

Literatur:

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1927, 117

1929, 139

AMBl 1947, Beil. 12

1953, 78.