Von: Dr. Rolf Schmidt (Stand: 2. Auflage Druckausgabe)
Die durch die Karolinische Regimentsordnung (1548) umgeformte Verfassung der Stadt, die schon 1719 revidiert worden war, wurde 1740 durch den Additionalrezess ergänzt. Wesentlich waren die Kompetenzabgrenzungen zwischen Ratsplenum und Stadtpflegern bzw. Geheimem Rat.
Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte 5, 1795, 154-194.
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