Kriegs- und Zeugamt

Autor: Dr. Jürgen Kraus

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Verwaltung der städtischen Waffenvorräte besorgten im Mittelalter jeweils zwei Armbrust- und Büchsenstadelmeister, bis Anfang des 16. Jahrhunderts diese Aufgabe von zwei Zeugmeistern übernommen wurde. 1548 wurde das Kriegs- und Zeugamt mit den bestehenden zwei Zeugmeistern im Ämterwesen verankert. 1649 trat mit der Einführung der Parität ein dritter, jährlich mit dem Proviantamt abwechselnder Zeugmeister hinzu. Außerdem gehörten zum Kriegs- und Zeugamt ein Zeugwart als eigentlicher Verwalter des Zeughauses und mehrere Handwerker. Das Kriegs- und Zeugamt war für die Verwaltung aller Militärangelegenheiten der Stadt zuständig. Hierzu gehörten neben den Waffen alle Fragen der Verteidigung und Befestigung, des Kreiskontingents sowie seit dem 18. Jahrhundert der Feuerwehr; gegenüber Stadtgarde und Bürgermilitär erfüllte es nur Verwaltungsaufgaben, besaß aber keine Weisungsbefugnis. Ferner bestand ein gewisses Aufsichtsrecht über die Schützengesellschaften (z. B. Königlich Privilegierter Augsburger Schützenverein). Bis zu seiner Auflö­sung 1806 zählte das Kriegs- und Zeugamt zu den wichtigsten Ämtern der Stadt.

Literatur:

Jürgen Kraus, Das Militärwesen der Reichsstadt Augsburg, 1980.