Kreis- und Stadtgericht Augsburg

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Ehemalige Justizbehörde erster Instanz mit Zuständigkeit für den Stadtbezirk Augsburg und, im Rahmen des privilegierten Gerichtsstandes (Adel, Geistlichkeit, höhere Beamtenschaft), für den Norden des Oberdonaukreises bzw. Schwabens. Das Kreis- und Stadtgericht Augsburg ging aus dem im Juni 1806 eingerichteten, zunächst provisorischen und seit 1.1.1809 endgültig formierten Stadtgericht Augsburg hervor. Seit Oktober 1818 führte es die neue Bezeichnung. Mit den 1838 wirksam werdenden Gebietsveränderungen zu Mittelfranken und Oberbayern verschob sich auch der Sprengel des privilegierten Gerichtsstandes, der erst 1862 wegfiel. Seit 1.1.1849 war dem Gericht der neue Schwurgerichtshof für Schwaben und Neuburg angegliedert. 1857 gingen seine Zuständigkeiten auf das Bezirksgericht über.

Literatur: