Restitutionsedikt

Autor: Prof. Dr. Peter Rummel

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Erlass Kaiser Ferdinands II. vom 6.3.1629, der u. a. die Rückgabe aller seit dem Passauer Vertrag (1552) säkularisierten oder von Protestanten vereinnahmten Kirchengüter forderte. Da dies die Augsburger Verhältnisse kaum berührte, griff der Kaiser auf einen Vertrag von 1548 zurück, in dem der Rat ausdrücklich die Jurisdiktion des Bischofs über alle Kirchengüter anerkannt hatte. Bei der Ratswahl am 1.8.1629 durften auf kaiserlichen Befehl hin nur noch Katholiken in den Kleinen Rat gewählt werden. Am 8.8.1629 Entlassung aller evangelischen Prediger und städtischen Bediensteten und Inbesitznahme der evangelischen Kirchen durch die Katholiken. Mit der kampflosen Übergabe Augsburgs an Gustav II. Adolf von Schweden 1632 wurde das Restitutionsedikt hinfällig.

Literatur:

Leonhard Lenk, Augsburger Bürgertum im Späthumanismus und Frühbarock 1580-1700, 1968, 65-68

Bernd Roeck, Eine Stadt in Krieg und Frieden, 1989, 655-680.