Zensur

Autor: Dr. Hans-Jörg Künast

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Drucker und Buchführer wurden in Augsburg schon vor der Reformation vom Rat vereidigt, keine Schmähschriften zu drucken und ihre Namen in den Druckwerken zu benennen. Das erste ausführliche Ratsdekret stammt jedoch vom 28.8.1520, worin Drucker und Buchführer verpflichtet werden, nichts mehr ohne die Erlaubnis der Zensoren zu publizieren oder zu verkaufen. Die neue Institution der ’zur Zensur Verordneten’ bestand zunächst aus zwei Ratsherren und wurde ab 1649 auf je zwei protestantische und zwei katholische Mitglieder erweitert. Nach der Mediatisierung galt für Augsburg der entsprechende Abschnitt des Presse-Edikts von 1799, das 1808 auf französischen Druck noch verschärft wurde. Die am 17.3.1848 gewährte Pressefreiheit währte nur knapp zwei Jahre. Verantwortlich für die Zensur der Augsburger Druckwerke war zunächst der General-Kommissar der Landesdirektion, ab 1818 der Lokalkommissar und ab 1826 die Kammer des Inneren der Kreisregierung. Da die Zensur durch Jahrhunderte ein ehrenamtlicher Aufgabenbereich war, legten die Zensoren im Allgemeinen keine große Strenge an den Tag. Zu bestimmten Perioden wurde die Zensur jedoch als politisches Kampfinstrument eingesetzt, so in den 1540er Jahren, im Dreißigjährigen Krieg, in den Napoleonischen Kriegen, nach den Karlsbader Beschlüssen und zuletzt während der NS-Herrschaft.

Literatur:

G. Costa, Die Rechtseinrichtung der Zensur in der Reichsstadt Augsbrg, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 42 (1916), 3-129

Josef Manč

al, Augsburger Zeitungen: Abend- und Postzeitung, in: Aufbruch ins Industriezeitalter 2, 1985, 607-623

Volker Büchler, Die Zensur im frühneuzeitlichen Augsburg 1515-1806, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 84 (1991), 69-128

Hans-Jörg Künast, „Getruckt zu Augspurg“. Buchdruck und Buchhandel in Augsburg zwischen 1468 und 1555, 1997.