Siboto

von Seefeld, † 13./15.8.1262 Kaisheim, Bischof von Augsburg 1227-1247

Autoren: Dr. Wolfram Baer, Günther Grünsteudel

Stand/Quelle/Datum: 4.1.2012

  • Der aus einer edelfreien Familie stammende Siboto war vor seiner Wahl zum Bischof Domherr in Augsburg; eine Urkunde von 1217 bezeichnet ihn als Subdiakon. Mit der Bürgerschaft Augsburgs geriet Siboto, dessen Bischofsweihe zwischen Juli und September 1229 erfolgte, wohl des öfteren in Konlikt, weshalb die Anfänge des Augsburger Rats in seine Regierungszeit datiert werden können. Weilte 1231 auf dem Wormser Reichstag, wo König Heinrich VII. den deutschen Reichsfürsten im ’statutum in favorem principum’ Sonderrechte gegen die aufstrebenden Städte einräumte. Dieses Reichsgesetz vom 1.5.1231 trägt seine Unterschrift. Im Streit Heinrichs VII. mit seinem Vater, Kaiser Friedrich II., stand der Bischof lange auf Heinrichs Seite, scheint sich zuletzt jedoch dem Kaiser zugewandt zu haben. In der Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst versuchte Siboto auf kaiserlicher Seite zu vermitteln und gehörte im Mai 1240 zu denjenigen deutschen Fürsten, die ein Einvernehmen zwischen Papst Gregor IX. und Kaiser Friedrich II. herzustellen suchten. Noch im gleichen Jahr wurde er von Albert von Behaim gebannt, weil er sich nicht zur päpstlichen Seite bekannt hatte. Als er 1243 mit König Konrad IV. gegen den Mainzer Erzbischof Siegfried (III.) von Eppstein zog, der vom Kaiser abgefallen war, traf ihn erneut der päpstliche Bannstrahl. Die Absetzung des Kaisers durch Papst Innozenz IV. und den Gegenkönig Heinrich Raspe erkannte Siboto nicht an, was ihm zunächst Exkommunikation und Suspendierung einbrachte; im September 1247 trat er schließlich auf Drängen des Papstes vom Bischofsamt zurück und beschloss sein Leben im Kloster Kaisheim.

Literatur:

Friedrich Zoepfl, Das Bistum Augsburg und seine Bischöfe im Mittelalter, 1955, 168-183

Neue deutsche Biographie 24, 2010, 306 f.