Kirchenbücher

(Libri parochiales, Pfarrmatrikel, Pfarrregister)

Autoren: Dr. Stefan Miedaner †, Redaktion

Stand/Quelle/Datum: 10.3.2011

  • Verzeichnisse der in einem Pfarrsprengel Getauften, Getrauten und Verstorbenen. Da noch im 16. Jahrhundert die Eheschließung im Grunde genommen keiner festen Form unterworfen war, was zu den Mißbräuchen der sog. ’clandestinen’ (geheimen) Ehen führte, wurde der Ruf nach einer wirksamen kirchenrechtlichen Regelung immer lauter. Auf der Dillinger Diözesansynode von 1548 unter der Leitung von Bischof Kardinal Otto Truchseß von Waldburg wurden bahnbrechend im Heiligen Rö­mischen Reich bereits 15 Jahre vor den Konzilsbeschlüssen von Trient 1563 die Pfarrer zur Anlegung und gewissenhaften Führung von Kirchenbüchern verpflichtet. In den meisten Pfarreien des Bistums Augsburg setzen die Kirchenbücher jedoch erst in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges ein. Mit 67 bereits vor 1600 matrikelführenden Pfarreien kann Augsburg den 2. Platz unter den bayerischen Diözesen einnehmen. Bis zu dem Stichjahr 1875, als per Reichsgesetz die Standesämter eingerichtet wurden, sind die Kirchenbücher zugleich Zivilstandsregister und daher als Quelle für personengeschichtliche Forschungen jeder Art (v. a. genealogische) von grundlegender Bedeutung. In Bistum Augsburg sind die Kirchenbücher von 688 der 904 Stellen, die 1875 Matrikel führten, im Archiv des Bistums Augsburg zentralisiert, insbesondere die Kirchenbücher sämtlicher Augsburger Stadtpfarreien, wobei allerdings die Augsburger Dompfarrei im 19. Jahrhundert von Kriegsverlusten betroffen ist. Die Mikroverfilmung der Matrikeln bis 1876 ist abgeschlossen. Eine überarbeitete Neuauflage des ’Pfarrbücherverzeichnisses’ von 1951 (siehe unten) ist im Manuskript abgeschlossen.

Literatur:

Richard Hipper / Alois Weißthanner, Pfarrbücherverzeichnis für das Bistum Augsburg, 1951

Erwin Naimer, Pfarrbücher und Heimatforschung, in: Forum Heimatforschung 1 (1996), 57–80.