Gesundheitsamt

(Augsburg-Land: Jesuitengasse 13; Augsburg-Stadt: Hoher Weg 8)

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die staatliche Gesundheitsverwaltung in nachreichsstädtischer Zeit begann im April 1806 mit Bestellung eines noch von den Stiftungen und der Stadtkammer besoldeten Physicus zur Betreuung der öffentlichen Anstalten sowie unentgeltlicher Hilfe für Polizei und Stadtgericht; gemäß organischem Edikt über das Medizinalwesen vom September 1808 wurden der Arzt für das Stadtgericht Augsburg sowie jener für das Landgericht Göggingen im Oktober 1809 als staatlich besoldete Gerichtsärzte mit festem Amtssprengel bestätigt. Seit 1857 fungierte der Stadtgerichtsarzt zugleich als Mediziner für das Bezirksgericht. 1862 wurde für den Stadtbezirk zusätzlich ein Bezirksarzt 2. Klasse aufgestellt. Der für den Landbezirk zuständige Bezirksarzt amtierte seit 1862 ebenfalls in Augsburg. Bei der Organisierung der Gesundheitsämter als eigenständige Fachbehörden war 1935 eine die Stadt Augsburg sowie die Amtsbezirke Augsburg-Land und Schwabmünchen umfassende staatliche Behörde vorgesehen. Nach Auseinandersetzungen wurde 1937 jedoch ein eigenes städtisches Gesundheitsamt eingerichtet. Die 1935 übernommenen gerichtsärztlichen Funktionen wurden 1950 wieder abgegeben. Die seit 1937 bestehenden Dienstsprengel für die Gesundheitsämter Augsburg-Land und Augsburg-Stadt wurden bei der Behördenreform von 1972 grundsätzlich bestätigt. Zum 1.1.1996 wurde das Gesundheitsamt Augsburg-Land in das Landratsamt Augsburg (Landkreis Augsburg) integriert.

Literatur:

RBl Bayern 1806, 165

1809, 1832

1862, 1919

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1935, 217

1937, 1

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972, 265

1995, 843.