Bleicher

Autor: Anke Sczesny

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Bleicher waren spätestens seit Ende des 13. Jahrhunderts für die Veredelung der verschiedensten Tuchsorten (Barchent, Leinen, Cottone) zuständig, indem sie der von Webern und Kaufleuten gelieferten Rohware mittels der Feldbleiche die natürlichen Farbstoffe entzogen und die Tuche weißbleichten. Dazu wurde die Rohware auf den drei im 16. Jahrhundert in Augsburg existierenden Bleichen, der Oberen Bleiche vor dem Roten Tor, der Mittleren vor dem Jakobertor und der Unteren vor dem Stephingertor, gebrüht, in einer aus Holzasche hergestellten Lauge geweicht, dann gewalkt und schließlich auf den Bleichfeldern ausgelegt, wobei die Bleichzeit je nach Tuchsorte mehrere Monate im Sommer betrug. Beaufsichtigt wurde der Betrieb von einer Weberhausdeputation und von Rohgeschaumeistern, die die Bleichen nicht nur regelmäßig visitierten und die Ungelderhebung (Ungeld) kontrollierten, sondern auch die Schau (d. h. Qualitätskontrolle) und die Stupfung (d. h. Qualitätszeichen) der gebleichten Ware vornahmen. Erst nach der Schau und nach der Verungeldung durfte die Ware den Besitzern wieder ausgehändigt und von diesen in den Handel gebracht werden. Die Werkmeister (Feldmeister, Lauger, Walker) und die bis zu 40 Bleichknechte pro Bleiche wurden gegen Lohn und Unterkunft vom Bleichmeister beschäftigt; dieser war trotz seiner Ernennung und Vereidigung durch den Rat kein Angestellter der Stadt, sondern Pächter der Bleiche auf Lebenszeit. Die Mehrheit der Bleichmeister gehörte zur vermögenden Mittelschicht; sie mussten für die Löhne der Angestellten, für die Bleichmaterialien und für die Instandhaltung der Bleiche aufkommen.

    Der durch einen strukturellen Wandel der Textilproduktion bedingte Rückgang der Barchentproduktion von ca. 565.000 gebleichten Tuchen zwischen 1604 und 1608 auf nur noch ca. 218.000 1627-1631 führte 1633 zur Aufgabe der Mittleren Bleiche. Erst das 18. Jahrhundert brachte mit der Einführung der Kattunweberei und -druckerei (Kattunfabriken) wieder einen erheblichen Aufschwung mit ca. 355.000 zu bleichenden Stücken (1730-1734) und mehr als 500.000 Stücken gegen Ende des Jahrhunderts (1785-1789). Institutionell veränderte sich das Bleichwesen 1693 durch den Verkauf beider Bleichen (Aufgabe des Bleichmonopols) an die Familie Gleich infolge städtischer Geldnot, doch änderte sich dadurch nicht das Recht auf Visitation und die Einnahme des Ungelds. Auch mussten die Bleicher weiterhin einen Eid leisten, wurden allerdings nun von den Bleicheigentümern gegen festes Gehalt angestellt.

    Mit einer Ratsverordnung von 1748 wurde auf beiden Bleichen die Winterbleiche eingeführt und gleichzeitig den Kattundruckern das Viertel- und Halbweißbleichen von Rohware untersagt, das Bleichen von bedruckter Ware auf ihren Scheggenbleichen (Privatbleichen) jedoch erlaubt. Eine weitere Modifikation ging mit dem Kauf der Oberen Bleiche durch Johann Heinrich Schüle 1772 einher, der diese zu seiner Privatbleiche machte, Weißgeschau und das Stupfen der Ware abschaffte, aber immer noch der städtischen Visitation unterlag und für das Ungeld der Ware eine Kaution zu hinterlegen hatte. Mit Einführung der chemischen Schnellbleiche 1822 durch Karl Ludwig Forster und Johann Gottfried Dingler, die die Bleichzeit von mehreren Monaten auf acht Tage verkürzte, und der Errichtung von Bleichfabriken hielt auch in Augsburg die Industrialisierung ihren Einzug.
  • Bleichstraße (Bleich und Pfärrle, Amtlicher Stadtplan K 8) im Bereich der ehemaligen Unteren Bleiche.

Literatur:

Pius Dirr, Augsburger Textilindustrie im 18. Jahrhundert, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 37 (1911), 1-106

Claus-Peter Clasen, Die Augsburger Bleichen im 18. Jahrhundert, in: Aufbruch ins Industriezeitalter 2, 1985, 184-225

Peter Fassl, Wirtschaftsgeschichte 1800-1914, in: Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 21985, 592-607

Claus-Peter Clasen, Textilherstellung in Augsburg in der Frühen Neuzeit 2, 1995, 97-181.