Augsburger Bekenntnis

(Confessio Augustana)

Autor: Peter Lengle

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Seit im Oktober 1517 mit dem von Luther kritisierten Ablasshandel die kirchliche Protestbewegung einen Anstoß erhalten hatte, schien sich die Reformation in verschiedene Richtungen zu spalten. Marksteine der Entwicklung im Ringen um deren Einheit sind die Schwabacher (1529) und die Torgauer Artikel (1530), die die Kirchenbräuche, Fragen der christlichen Disziplin und des Glaubensvollzugs behandelten. Kaiser Karl V. hatte auf dem Höhepunkt seiner Macht die streitenden Parteien zu einem Reichstag zur Darlegung ihrer Ansichten nach Augsburg geladen, auf dem die religiösen Gegensätze einer Lösung zugeführt werden sollten. Luther, seit 1520 im Bann und seit 1521 in Reichsacht, konnte nicht nach Augsburg kommen und verfolgte das Geschehen von Coburg aus. Nach der Ankunft des Kaisers am 15.6.1530 mussten die Protestanten unter der Führung des sächsischen Kurfürsten und Philipp Melanchthons das Augsburger Bekenntnis formulieren, das am 25.6. vom kursächsischen Kanzler Beyer im Kapitelsaal der bischöflichen Pfalz verlesen wurde. In seinen 28 Artikeln sind die bis heute geltenden Grundsätze der evangelischen Lehre formuliert. Die aus zwei Hauptteilen bestehende Schrift beschäftigt sich im ersten Teil mit Artikeln des Glaubens und der Lehre. Hier wird die Übereinstimmung mit der altkirchlichen Gotteslehre, Erbsündenlehre und Christologie festgelegt, allerdings auch die Rechtfertigung durch den Glauben. Der zweite Teil (Artikel 22-28) beschreibt die Missstände in der Kirche; ihre Bereinigung war theologisch um einiges brisanter. Er beinhaltet die Gestalt der Sakramente, die Priesterehe, die Messe, die Beichte, den Unterschied der Speisen, das Klostergelübde und die Gewalt der Bischöfe. Der unpolemische Ton des Augsburger Bekenntnisses eröffnete nach der katholischen Entgegnung, der Confutatio Augustana, die am 12.7.1530 den Protestanten übergeben wurde, Möglichkeiten einer Einigung. Der Kaiser ließ das Augsburger Bekenntnis für überwunden erklären und verbot eine Ausweitung der Lehre. Er verwies die endgültige Lösung des Problems an ein allgemeines Konzil. Damit wurde die Spaltung der Kirche endgültig. Im evangelischen Lager bestand allerdings keine Einheit, da die in der Abendmahlsfrage unterschiedlichen Auffassungen der Zwinglianer in eigenen Schriften (’Fidei ratio’, ’Tetrapolitana’) formuliert worden waren.

Literatur:

Das Augsburger Bekenntnis Deutsch 1530-1980, 41980

Helmut Baier, Das Augsburger Bekenntnis, in: Welt im Umbruch 1, 1980, 17-29

Confessio Augustana und Confutatio, 1980

Horst Jesse, Das Augsburger Bekenntnis, 1981

Bekenntnis und Geschichte, 1981

Ulrike Dorothea Hänisch, 'Confessio Augustana triumphans', 1993

Christian Peters, Apologia Confessionis Augustanae, 1997.